Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LIGHT LAB AMSTERDAM B.V./ STUDIO 13

 

Artikel 1 | Begriffsbestimmungen

1.1 Light Lab Amsterdam B.V., mit Sitz in Amsterdam, Handelskammer Nr. 80592570, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vermieter bezeichnet.

1.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gegenpartei als Mieter bezeichnet.

1.3 Der Vertrag bezieht sich auf den Vertrag, den der Mieter mit dem Vermieter abschließt, indem er eine entgeltliche Buchung für die Nutzung eines Raumes des Vermieters vornimmt, sowie auf die Buchungsbestätigung, die dem Mieter anschließend vom Vermieter zugesandt wird und in der die (Zahlungs-)Vereinbarungen festgehalten und die allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt werden.

 

Artikel 2 | ANWENDBARKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Tätigkeiten, Verträge und Leistungen des Vermieters oder in seinem Namen, auf die er diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen wird.

2.2 Die Bedingungen gelten auch für Handlungen von Dritten, die der Vermieter im Rahmen des Auftrags einschaltet.

2.3 Es gilt immer die aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website des Vermieters zu finden ist.

2.4 Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters wird vom Vermieter ausdrücklich abgelehnt.

 

Artikel 3 | VORSCHLAG UND ANGEBOT

3.1 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich an sein Angebot und/oder seine Buchungsbestätigung zu halten, wenn es für den Mieter vernünftigerweise nachvollziehbar ist, dass das Angebot und/oder die Buchungsbestätigung oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.

3.2 Die in Angeboten und/oder Buchungsbestätigungen festgelegten Bedingungen gelten nicht automatisch für spätere Buchungen.

3.3. Eine Buchung ist nur gültig, wenn sie über das vorgesehene System erfolgt und durch eine Buchungsbestätigung des Vermieters an den Mieter bestätigt wird.

3.4 Die Bilder des Ortes geben ein getreues Bild der Unterkunft wieder. Es können jedoch keine Rechte aus diesen Bildern abgeleitet werden. Der Vermieter ist berechtigt, die Einrichtung anzupassen, wenn er dies für notwendig hält.

 

Artikel 4 | GRENZEN UND ZAHLUNGEN

4.1 Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.

4.2 Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises.

4.3 Wünscht der Mieter mehr Zeit als im Voraus vereinbart, muss der Mieter zusätzliche Stunden buchen. Dies ist nur möglich, wenn für den zusätzlich gewünschten Zeitraum noch keine andere Reservierung vorgenommen wurde. Der Vermieter kann niemals garantieren, dass der Raum außerhalb des ursprünglich reservierten Teils des Tages genutzt werden kann.

4.4 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Tarife basieren auf dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisniveau. Der Vermieter hat das Recht, die Tarife jederzeit anzupassen, wenn veränderte Umstände dies erfordern. Die geänderten Tarife werden dem Mieter so schnell wie möglich mitgeteilt.

4.5 Wenn der Mieter mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder diese nicht erfüllt, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die vernünftigerweise zur Eintreibung der Zahlung anfallen, zu Lasten des Mieters.

 

Artikel 5 | VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

5.1 Der Entleiher hat dem Verleiher rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der Vermieter garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung gestellten Daten, auch wenn diese von Dritten stammen. Der Vermieter wird die Daten vertraulich behandeln.

5.3 Der Mieter entschädigt den Vermieter für alle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels ergeben.

5.4 Gäste dürfen sich niemals ohne Begleitung des Mieters in den Räumen des Vermieters aufhalten, und die Türen müssen beim Verlassen der Räume stets verschlossen sein.

5.5 Der Mieter ist verpflichtet, die geltenden internen Vorschriften einzuhalten.

 

Artikel 6 | AUSFÜHRUNG DES ABKOMMENS

6.1 Es ist verboten, brennbare Gegenstände oder Gegenstände, die zu einer Beschädigung oder Verschmutzung der Räume führen können, zu verwenden. Außerdem ist das Rauchen im und um das Gebäude nicht gestattet.

6.2 Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der Raum sauber und aufgeräumt hinterlassen wird. Wird der Raum nicht sauber oder besenrein hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, die Reinigungskosten an den Mieter weiterzugeben.

6.3 Der Mieter ist sich der Anwesenheit von Nachbarn bewusst und es wird nicht erwartet, dass er (Lärm-)Belästigungen verursacht.

6.4 Der Mieter, unabhängig davon, ob er die Buchung vorgenommen hat oder nicht, ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die während des gebuchten Zeitfensters anwesend sein werden, über die internen Regeln informiert werden.

 

Artikel 7 | RESERVIERUNG

7.1 Die kleinste Buchungseinheit ist ein Zeitraum von 4 Stunden.

7.2 Der Mieter berücksichtigt bei der Reservierung die gewünschte Vorbereitung und eine eventuelle Verlängerung einer Sitzung. Im Falle einer Verlängerung berechnet der Vermieter einen Aufpreis auf den vereinbarten Mietpreis.

 

Artikel 8 | ÄNDERUNGEN, KÜNDIGUNG UND HÖHERE GEWALT

8.1 Der Vermieter hat das Recht, eine Buchung abzulehnen.

8.2 Im Falle höherer Gewalt hat der Vermieter das Recht, den Vertrag zu unterbrechen, zu verschieben oder zu kündigen. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Ausführung des Vertrags vorübergehend oder anderweitig durch Umstände verhindert wird, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, wie z. B. Krankheit, Unfälle, Sturmschäden, Leckagen, Feuer, Pandemie oder staatliche Maßnahmen.

8.3 Wenn der Mieter den Vertrag stornieren oder verschieben möchte, ist dies bis zu 72 Stunden vor dem reservierten Termin kostenlos möglich. Wenn der Mieter die Buchung innerhalb von 48 Stunden stornieren oder umbuchen möchte, ist der Vermieter berechtigt, 50% der ursprünglichen Buchungskosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter die Buchung innerhalb von 24 Stunden stornieren oder umbuchen möchte, ist der Vermieter berechtigt, 100% der ursprünglichen Buchungskosten in Rechnung zu stellen.

8.4 Im Falle von höherer Gewalt können die Parteien den Vertrag unterbrechen oder verschieben. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Ausführung des Vertrages vorübergehend oder anderweitig durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen. Beispiele sind Krankheit, Unfälle, Sturmschäden, Leckagen, Feuer, Pandemien oder staatliche Maßnahmen.

 

Artikel 9 | HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

9.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder eines seiner Mitarbeiter verursacht.

9.2 Der Zugang zu den Räumlichkeiten erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Mieters.

9.3 Der Vermieter kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die darauf zurückzuführen sind, dass er aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Mieters oder in dessen Namen gehandelt hat.

9.4 Der Vermieter ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Handlungen und Handlungen, einschließlich Verspätungen, die von Lieferanten verursacht werden.

9.5 Der Vermieter ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl von persönlichem oder geschäftlichem Eigentum des Mieters innerhalb der Räumlichkeiten.

9.6 Der Vermieter kann nicht für die Störung von Geräten oder Netzverbindungen haftbar gemacht werden.

9.7 Der Mieter ist verantwortlich und haftbar für das Verhalten der von ihm mitgebrachten Gäste.

9.8 Der Mieter ist verpflichtet, eine gültige Haftpflichtversicherung abzuschließen.

9.9 Verursacht der Mieter Schäden am Eigentum des Vermieters, so ist der Mieter verpflichtet, den Schätzwert zu erstatten. Schäden am Boden können ebenfalls auf den Mieter abgewälzt werden. Der Vermieter ist außerdem berechtigt, dem Mieter den entgangenen Gewinn als Schaden in Rechnung zu stellen.

9.10 Schuldet der Vermieter dem Mieter Schadensersatz für die Verursachung eines unmittelbaren Schadens, so übersteigt der maximal zu ersetzende Schaden nicht den Betrag, der von der Haftpflichtversicherung des Vermieters ausgezahlt wird, oder, falls die Zahlung nicht erfolgt, den Betrag, den der Vermieter dem Mieter in Rechnung gestellt hat.

9.11 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Vermieter erbrachten Leistungen frei.

 

Artikel 10 | SONDERBESTIMMUNGEN

10.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung von der anderen Partei erhalten haben, geheim zu halten.

10.2 Der Vermieter ist berechtigt, Mieter oder Gäste von Mietern, die sich nicht an die Hausordnung halten oder Belästigungen verursachen, vom Gelände zu verweisen.

 

Artikel 11 | BESCHWERDEN

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, Beanstandungen von Rechnungen und/oder erbrachten Leistungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entstehen der Beanstandung schriftlich an den Vermieter zu richten.

11.2 Die Einreichung einer Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtungen nicht aus.

 

Artikel 12 | SCHLICHTUNG VON STREITIGKEITEN 

12.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.

12.2 Die Parteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle anderen Möglichkeiten zur gütlichen Beilegung einer Streitigkeit ausgeschöpft haben.

12.3 Alle Streitigkeiten werden von dem zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem der Vermieter seinen Sitz hat, entschieden, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung schreibt etwas anderes vor.

12.4 Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwendungen gegen den Vermieter und beteiligte Dritte 12 Monate.

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